1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen SVELEX PROJECTS, Einzelunternehmen Sven Mischke, und seinen Kunden über Projektentwicklung, Projektsteuerung, Organisation und Umsetzungskoordination für Immobilienprojekte.
Individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen und schriftliche Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.
2. Rolle von SVELEX PROJECTS
SVELEX PROJECTS plant, strukturiert, organisiert und koordiniert Projekte. Dazu gehören insbesondere die Klärung des Projektziels, die Einordnung des Bestands, die Auswahl und Ansprache geeigneter Fachpartner, Ablaufplanung, Beschaffung, Logistik, Kommunikation und Dokumentation.
SVELEX ist grundsätzlich weder Generalunternehmer noch alleiniger Ausführungsbetrieb für sämtliche Gewerke. Erforderliche Architekten-, Ingenieur-, Prüf-, Rechts-, Notar-, Bauleitungs- und Fachunternehmerleistungen werden über entsprechend qualifizierte Partner organisiert. Diese Partner bleiben für ihre eigenen Fachleistungen verantwortlich.
3. Leistungen und Projektphasen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Projekte können phasenweise beauftragt werden. Der Kunde entscheidet nach einer Phase, ob und in welchem Umfang die nächste Phase beauftragt wird.
Eine unverbindliche Anfrage über die Website stellt noch keine Beauftragung dar. Ein Vertrag kommt erst durch ein Angebot von SVELEX und dessen Annahme oder durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zustande.
4. Fachpartner und Drittleistungen
Fachpartner können je nach Projekt unmittelbar durch den Kunden oder – wenn dies im Angebot vorgesehen und beauftragt ist – über SVELEX eingebunden werden. Zuständigkeit, Auftraggeber, Zahlungsweg und Abnahme werden vor der jeweiligen Beauftragung transparent festgelegt.
Fremdkosten von Fachpartnern, Behörden, Gutachtern, Lieferanten und sonstigen Dritten sind keine SVELEX-Vergütung. Sie werden im Angebot oder im Projektverlauf nachvollziehbar ausgewiesen. Soweit SVELEX von einem Partner eine Vermittlungs- oder Koordinationsvergütung erhält, wird dies vor einer relevanten Beauftragung transparent mitgeteilt.
5. Vergütung und zusätzliche Kosten
Die Vergütung von SVELEX für Planung, Organisation, Projektsteuerung und Koordination ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Ein Angebot beschreibt den angenommenen Leistungsumfang und die zugrunde gelegten Bedingungen. Ändern sich Anforderungen, Mengen, Termine, Zugänge oder die tatsächlichen Bedingungen des Objekts, können sich Leistungen und Kosten ändern. Änderungen werden möglichst vor ihrer Umsetzung abgestimmt.
Material- und Ausstattungseinkäufe durch SVELEX erfolgen nur, wenn dies vereinbart ist. Anzahlungen, Abschlagszahlungen und Übergabezahlungen können im Angebot vorgesehen werden.
6. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt erforderliche Informationen, Unterlagen, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig bereit und prüft Vorschläge und Freigaben. Verzögerungen, die aus fehlender Mitwirkung oder aus der Leistungssphäre von Dritten entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
7. Keine Rechts- oder Fachberatung durch SVELEX
SVELEX kann auf Grundlage von Erfahrungswerten organisatorische Hinweise geben und geeignete Fachleute vermitteln. Dies ist keine Rechts-, Steuer-, Notar-, Ingenieur- oder sonstige Vorbehaltsberatung. Verbindliche Prüfungen und fachliche Entscheidungen werden durch die jeweils zuständigen qualifizierten Partner getroffen.
8. Haftung
SVELEX haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SVELEX nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
Für Leistungen und Verzögerungen eines selbstständigen Fachpartners haftet SVELEX nicht als dessen Ausführender. Die jeweilige Verantwortlichkeit ergibt sich aus dem konkreten Vertrag mit dem Kunden und dem jeweiligen Partner.
9. Laufzeit und Beendigung
Projektverträge enden mit Abschluss der vereinbarten Phase oder Leistung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen und beauftragte, nicht mehr stornierbare Fremdkosten sind zu vergüten, soweit gesetzlich zulässig.
10. Verbraucher
Bei Verbraucherverträgen gelten zusätzlich die gesetzlichen Informations- und Widerrufsrechte. Die gesonderten Hinweise zum Widerruf finden Sie auf der Seite Widerruf.
Diese AGB müssen vor Verwendung mit dem tatsächlich eingesetzten Angebots-, Zahlungs- und Partnervertragsmodell abgeglichen werden. Insbesondere die konkrete Rolle von SVELEX bei Beauftragung und Bezahlung von Fachpartnern sollte vertraglich eindeutig festgelegt werden.